Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mountfield a.s., Mnichovice – Mnichovice, Mirošovická 697, PLZ 251 64, Tschechische Republik
1 Anwendbarkeit und Allgemeine Bedingungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des jeweiligen Vertrages gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen in Kaufverträgen, bei denen Mountfield a.s., Mnichovice – Mnichovice, Mirošovická 697, PLZ 251 64, Tschechische Republik (im Folgenden „Lieferant“) als Dienstleister und nicht als Käufer oder Kunde agiert.
(2) „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist ein Unternehmer.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Kunden, die das Geschäft im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit tätigen (§ 420 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz Nr. 89/2012 Slg.). Geschäftstätigkeit bedeutet jede auf Dauer angelegte Organisation zum Zwecke unabhängiger kommerzieller Tätigkeit, auch wenn es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen handelt. Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten als Unternehmer.
(4) Kunden, die keine Unternehmer sind und nicht von diesen Bedingungen betroffen sind [Anmerkung: Punkt (4) ist im Original unvollständig.]
(5) Die AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Vertrages gültigen Fassung gelten auch für Folgeaufträge.
(6) Die Bestelldaten werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.
(7) Vom Kunden bereitgestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, unabhängig davon, ob der Lieferant deren Geltung ausdrücklich widersprochen hat oder nicht. Der Lieferant widerspricht hiermit ausdrücklich allen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden.
(8) Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Aufgrund spezifischer Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von Poolchemikalien sowie Batterie- und Elektronikprodukten ist es notwendig, die spezifischen Bedingungen in Ihrem Land vor dem Kauf zu überprüfen. Mountfield a.s. übernimmt keine Verantwortung für daraus resultierende Probleme nach Abschluss des Erstverkaufs.
(9) Vertragssprache ist Englisch.
2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande mit: Mountfield a.s., Mirošovická 697, Mnichovice – Mnichovice, PLZ: 251 64, Tschechische Republik.
(2) Alle Angebote im Online-Shop des Lieferanten sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Die vom Kunden aufgegebene Bestellung gilt als verbindliches Angebot. Nach der Bestellung erhält der Kunde eine „Empfangsbestätigung“ per E-Mail, die keine Vertragsannahme darstellt. Der Vertrag gilt erst mit der Annahme der Bestellung durch den Lieferanten als geschlossen, entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch Lieferung des bestellten Produkts. Es ist immer erforderlich, auf eine Bestätigung der Bestellung vom Lieferanten zu warten. Diese Regel gilt auch für lagernde Ware.
(3) Außerhalb des Online-Shops gilt der Vertrag mit Eingang der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung als geschlossen. Vom Kunden nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen sind null und nichtig – unabhängig davon, ob der Lieferant deren Geltung ausdrücklich widerspricht oder nicht.
3 Gegenstand, Produktverfügbarkeit
(1) Alle im Online-Shop angezeigten Waren haben ein Lagerbestandssymbol (auf Lager oder nicht auf Lager). Gegenstand des Vertrages sind alle in der Bestellung des Kunden und in der Auftragsbestätigung angegebenen Waren zu den im Online-Shop angegebenen Preisen.
(2) Die Eigenschaften der bestellten Ware richten sich nach den Produktbeschreibungen in unserem Online-Shop. Alle auf der Website gezeigten Bilder dienen nur als Referenz; insbesondere können Farben und Nähte aus technischen Gründen erheblich abweichen. Die Bilder dienen lediglich der Veranschaulichung und können vom tatsächlichen Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichte, Maße und Leistungsangaben werden so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Die hier beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel an den vom Lieferanten gelieferten Produkten dar.
(3) Ist das ausgewählte Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden dauerhaft nicht verfügbar, wird der Lieferant den Kunden entsprechend informieren. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
(4) Ist das vom Kunden bestellte Produkt vorübergehend nicht verfügbar, wird der Lieferant den Kunden in der Auftragsbestätigung informieren. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus hat auch der Lieferant das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall wird der Lieferant eventuell bereits erhaltene Zahlungen des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstatten. Der Lieferant kann dem Kunden andere Waren für Waren anbieten, die er derzeit nicht auf Lager hat. Der Kunde muss dieser Änderung zustimmen. Die Zustimmung des Kunden muss eingeholt werden.
(5) Die Beauftragung von Subunternehmern ist stets zulässig.
4 Preise, Versandkosten
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Die Preise werden nach dem Einloggen in das System angezeigt. Sofern kein kostenloser Versand vereinbart wurde, fallen zusätzliche Versandkosten an. Hat der Kunde ein Widerrufsrecht oder macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt der Kunde auch die Kosten der Rücksendung der Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Unternehmer können zusätzliche Kosten anfallen.
(2) Die Kosten für den Warentransport sind Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, wobei die bestellte Warenmenge und die Entfernung ausschlaggebend sind. Die Versandkosten trägt der Kunde. Der endgültige Preis der Ware einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten muss vom Lieferanten gültig sein, vorausgesetzt, der Kunde ist für die geltende Mehrwertsteuer registriert.
(3) Werden im Zuge des Versandes Steuern, Vertragsgebühren, Export-, Import- und Transitgebühren, Zölle und Zollgebühren, offizielle Provisionsgebühren und Ähnliches fällig, so trägt diese Kosten der Kunde.
(4) Der Lieferant ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise anzupassen, sofern beim Kunden Änderungen in einem Umfang von mindestens 5 % in Bezug auf (a) Lohnkosten, die durch Gesetz, Verordnung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) andere für die Erbringung der Leistung notwendige Kostenfaktoren, wie Materialkosten, Liefer- und Transportkosten, oder aufgrund von Änderungen der nationalen oder globalen Marktpreise für Rohstoffe, Änderungen der jeweiligen Wechselkurse usw., die seit Vertragsschluss eingetreten sind, eintreten. Die Anpassung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Verhältnis zu denen zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern. Dasselbe gilt im Falle anderer vom Lieferanten nicht zu vertretender Erhöhungen infolge von Steuern, Zöllen oder Transportzöllen.
(5) Die Ware wird vom Kunden gemäß Incoterms 2020 EXW geliefert, oder die Ware wird vom Lieferanten zu den Grundkosten geliefert. Die Versandkosten werden zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vereinbart.
5 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde erhält eine elektronische Rechnung nach Bestätigung der Bestellung und Vereinbarung des Versands. Vorauszahlung ist nach Vereinbarung mit dem Lieferanten möglich. Die Zahlung ist nach Vereinbarung mit dem Lieferanten möglich.
(2) Die Zahlung ist nur per Banküberweisung möglich.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Für einen Verbraucher betragen die Verzugszinsen 12 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der für das jeweilige Halbjahr geltende Basiszinssatz ist der am ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres gültige Satz. Ansprüche auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus behält sich der Lieferant ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten.
(9) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Lieferant darüber hinaus berechtigt, die sofortige Zahlung des gesamten Betrages aller ausstehenden Forderungen zu verlangen. Dieses Recht steht dem Lieferanten auch zu, wenn er nach Vertragsschluss Kenntnis von ungünstigen Umständen erlangt, die die Zahlungsfähigkeit oder wirtschaftliche Lage des Kunden beeinträchtigen.
(10) Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung trotz einer Nachfrist von vierzehn Tagen nicht nach, ist der Lieferant unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, die im Eigentum des Lieferanten stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist (Rücktrittsklausel), oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechte des Lieferanten, insbesondere das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, zu wahren sind.
(11) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder anderen vom Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten.
6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
(2) Der Kunde muss die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern. Er tritt die Ansprüche aus der Versicherungspolice an den Lieferanten ab und benachrichtigt den Versicherer. Dem Kunden ist es untersagt, vertragliche Sicherheiten an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu bestellen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen einer Vollstreckung erfasst, informiert der Kunde die Vollstreckungsbehörden über das Drittrecht und den Lieferanten spätestens innerhalb von 24 Stunden.
(3) Der Lieferant ist berechtigt, die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen jederzeit auszusetzen oder einzustellen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen aufgrund (i) eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit zur Vertragserfüllung oder (ii) eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit oder (iii) seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Leistung oder (iv) bei der Erfüllung des Vertrages oder früherer Verträge nicht erfüllen wird.
7 Lieferbedingungen, Gefahrenübergang
Kontrolle der Ware bei Entladung, Überprüfung auf Vollständigkeit etc. und etwaige Abweichungen in den CMR-Dokumenten.
(1) Der Lieferant liefert die Ware gemäß den Auftragsbestätigungen. Sofern in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Lieferant und Kunde keine Lieferbedingungen angegeben sind, wird die Ware EXW INCOTERMS 2020 an den Kunden geliefert. Haben Kunde und Lieferant eine Vereinbarung über die Lieferung, wird die Ware DAP INCOTERMS 2020 an den Kunden geliefert, und der Kunde trägt die Kosten dieses Transportwegs.
(2) Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, gerät der Lieferant in Verzug und der Kunde gewährt eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen. Läuft die Nachfrist fruchtlos ab, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde seine Rücktrittsabsicht bei Festsetzung der Nachfrist mitgeteilt hat. Die Lieferzeit beginnt nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses. Sie verlängert sich um den Zeitraum, der zur Klärung von Details oder zur Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, die vom Kunden zu beschaffen oder neu zu beschaffen sind, erforderlich ist. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung von der Zahlung einer Anzahlung oder einer Zahlungsgarantie des Kunden abhängt. Sofern der Lieferant nicht für den Versand verantwortlich ist, ist die Meldung der Versandbereitschaft für eine rechtzeitige Lieferung maßgebend. Sofern keine Lieferung an den Kunden vereinbart wurde, gilt eine Lieferung ab Werk gemäß Incoterms 2020 als vereinbart.
(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Lieferzeiten als unverbindlich.
(4) Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei falschen, unvollständigen oder unklaren Adressangaben des Kunden trägt der Kunde alle daraus resultierenden Kosten. Vereinbarte Lieferungen setzen voraus, dass die Lieferstraße für Schwerlastfahrzeuge zugänglich ist.
(5) Die Ware wird ordnungsgemäß und handelsüblich verpackt. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(6) Der Kunde ist zur Abnahme der vom Lieferanten bereitgestellten Ware verpflichtet. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, trägt er die vollen Rücksendekosten. Darüber hinaus ist der Lieferant berechtigt, die Ware entweder in seinen Räumlichkeiten oder in den Räumlichkeiten eines Dritten zu lagern. Wird die Ware beim Lieferanten gelagert, ist der Lieferant berechtigt, eine Gebühr zu berechnen, die der Gebühr eines öffentlichen Lagers entspricht.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zu übernehmen, zu prüfen und die Mängel der Ware in den CMR-Dokumenten zu vermerken.
(8) Teillieferungen und -leistungen sind jederzeit möglich. Im Falle von Teillieferungen sind Teilrechnungen zulässig. Der Lieferant ist auch berechtigt, vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Der Rücktritt vom Vertrag oder jede andere Beendigung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, beendet den Vertrag für bereits erbrachte Teillieferungen nicht, es sei denn, die Gründe für den Rücktritt vom Vertrag oder die Beendigung des Vertrages umfassen auch die bereits erbrachten Teillieferungen.
8 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, wie Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Krankheiten, Pandemien (z.B. COVID-19), Verkehrsunterbrechungen, Energieversorgungsunterbrechungen und Ähnliches sowie Unfälle außerhalb der Kontrolle des Lieferanten, befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von seiner Lieferpflicht, auch wenn sie bei den Unterlieferanten des Lieferanten oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
(2) Überschreitet das Ereignis einen Zeitraum von zwei Monaten oder ist bereits zu Beginn offensichtlich, dass das Ereignis einen Zeitraum von zwei Monaten überschreiten wird, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Lieferung durch die vorgenannten Ereignisse dauerhaft unmöglich, erlischt die gegenseitige Verpflichtung.
9 Härtefallklausel (Hardship)
(1) Der Lieferant ist grundsätzlich verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, auch wenn die Ereignisse die Leistung erschwert haben, als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise hätte erwartet werden können.
(2) Wenn der Lieferant ungeachtet des Absatzes 1 nachweist, dass
a) die (fortgesetzte) Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegt und das er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht hätte berücksichtigen können, erschwert wurde, und b) der Lieferant das Ereignis oder seine Folgen vernünftigerweise nicht vermeiden oder überwinden konnte, sind die Vertragsparteien verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens jedoch 30 Tage) nach Geltendmachung dieser Klausel eine Vertragsanpassung zur Überwindung der Folgen des Ereignisses zu verhandeln.
(3) Wenn Absatz 2 dieser Klausel anwendbar ist, die Parteien sich jedoch nicht auf eine Vertragsanpassung einigen können, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
(4) Die vorgenannte Härtefallklausel berührt nicht das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10 Reinigung / Pflege
Die gelieferte Ware muss vor Gebrauch gereinigt werden. Alle Anweisungen bezüglich Reinigung, Wartung und Pflege sind in den Produktbeschreibungen bzw. in den mit dem Produkt gelieferten Bedienungsanleitungen enthalten. Alle Bedienungsanleitungen, Reinigungs- und Wartungsanweisungen der Produkte, die Einfluss auf das bestellte Produkt ausüben, müssen ebenfalls beachtet werden. Wenn der Hersteller eine Wartung empfiehlt, muss diese Wartung ebenfalls durchgeführt werden.
11 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 2 Jahre ab dem Rechnungsdatum von Mountfield, nicht ab dem Datum, an dem Sie die Ware an den Endkunden verkaufen. Die Gewährleistung schließt normale Abnutzung, Gewalt und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch aus.
(2) Die Gewährleistung umfasst die Reparatur oder den Ersatz von Teilen der Ware, die sich unter normalem Gebrauch als Material- oder Verarbeitungsfehler erweisen, ausgenommen normaler Verschleiß (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, normales Ausbleichen von lackierten oder beschichteten Oberflächen, Abblättern von Blechen und andere natürliche Verschlechterung), während der anwendbaren Gewährleistungsfrist.
(3) Gewährleistungsreparaturen und/oder -ersatzlieferungen erfolgen ohne Kosten für Arbeits- und/oder Ersatzteile. Defekte Teile oder Waren, die im Rahmen dieser Garantie ersetzt werden, können von Mountfield a.s. behalten werden und gehen in deren ausschließliches Eigentum über.
(4) Ersetzte Teile im Rahmen dieser Gewährleistung gelten als Teil der ursprünglichen Ware, und die für ersetzte Teile oder Waren geltende Gewährleistung erlischt mit dem Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
(5) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel, die bei der Prüfung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden können, sind dem Lieferanten innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn der Mangel später entdeckt wird. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden geliefert, hat der Lieferant diese Schäden unverzüglich beim Spediteur zu reklamieren und den Lieferanten unverzüglich zu kontaktieren. Unterlässt der Lieferant die rechtzeitige Anzeige der Mängel, ist er nicht mehr berechtigt, Ansprüche aus Gewährleistung, auf Schadensersatz wegen des Mangels selbst sowie wegen eines Irrtums über das Fehlen von Mängel geltend zu machen.
12 Schadensersatz
(1) Der Lieferant haftet dem Kunden gegenüber nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Zinsen, entgangene Einsparungen, Folgeschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
(2) Die Beweislast für Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden (für den geltend gemachten Grad des Verschuldens) liegt beim Kunden.
(3) Das Schadensersatzrecht des Unternehmers erlischt mit der Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware oder deren Weiterverkauf, ohne dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, die Nichtkonformität zu prüfen. Eventuelle Haftungs- oder Regressansprüche eines Unternehmers, einschließlich möglicher Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, sind auf 50 % des vereinbarten bzw. gezahlten Betrags der jeweiligen Bestellung begrenzt, jedoch in jedem Fall auf 20.000 €.
(6) Die Schadensersatzansprüche des Unternehmers verjähren zwölf Monate nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedoch in jedem Fall fünf Jahre nach der Handlung, die den Schaden verursacht hat.
13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
14 Gerichtsstand, Geltendes Recht und Erfüllungsort
(1) Alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit dem Kunden werden optional durch das zuständige Gericht des Lieferanten entschieden; im Falle eines Rechtsstreits aus diesen Bedingungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden wird gemäß § 89a der Zivilprozessordnung das Regionalgericht in Prag (Krajský soud v Praze) als zuständiges Gericht für das Verfahren gewählt.
(2) Der Vertrag unterliegt tschechischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen.
(4) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz des Lieferanten.
15 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass der Lieferant seine für die Vertragserfüllung relevanten personenbezogenen Daten speichern und automatisiert verarbeiten darf. Der Kunde kann diese Erklärung jederzeit schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief widerrufen.
(2) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
19. 5. 2023, Mountfield, a.s.
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Kompletter Elektroschrott – WEEE Reg. Num.: DE42700251
Registrierung für Verpackungsabfall – Lucid Reg. Num.: DE4823632282343
Batterien für MTF Akku-Produkte – WBA Reg. Num.: DE59181426
Batterien für Elektrowerkzeuge – Batt-Reg. Num.: DE49121138